Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bewerbungen zum Wintersemester 2020/21

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bewerbungen zum Wintersemester 2020/21 1

Wie wirkt sich Corona auf die Rückbewerbungen aus?

Die Corona-Pandemie betrifft uns alle, jeden Tag. Die ausländischen Medizinstudenten merken dies ganz besonders, da viele zur Zeit zu Hause sind und Fernunterricht haben. Nebenbei bereiten sie sich auf ihr Physikum vor. Doch wie geht es danach weiter mit der Rückbewerbung?

Das Physikum wird anerkannt

Zunächst einmal das wichtigste: Auch wenn sich die Prüfungsformen im Ausland für das Physikum zum Teil ändern, bleiben die Inhalte der Prüfungen in der Regel unverändert.

Das bedeutet, dass das im Ausland absolvierte Physikum nach wie vor in Deutschland von den Landesprüfungsämtern anerkannt wird und Ihr Euch damit zurück nach Deutschland bewerben könnt.

Werden die Bewerbungsfristen verschoben?

Dass Euch das Physikum anerkannt wird bringt natürlich nichts, wenn es so weit nach hinten verschoben wird, dass Ihr die Bewerbungsfrist oder die Zeiten für eventuell noch nötige Krankenpflegepraktika verpasst. Noch ist keine offizielle Verschiebung der Bewerbungsfrist für höhere Fachsemester bekannt, welche normalerweise am 15. Juli endet. Es gibt allerdings starke Hinweise darauf, dass die Bewerbungsfrist dieses Jahr nach hinten verschoben wird.

1. Die Bewerbung auf das erste Fachsemester über Hochschulstart startet später.

Wie die Stiftung für Hochschulzulassung (auch bekannt unter Hochschulstart) auf ihrer Startseite bekannt gibt, wird das Bewerbungsportal für Erstsemester nicht am 15. April, sondern erst am 1. Juli geöffnet. Dass alle Bewerber nur 14 Tage für Ihre Bewerbung über Hochschulstart haben, ist nicht zu erwarten.

2. Die Bewerbungsfristen für grundständige Studiengänge sollen angepasst werden.

Die Kultusministerkonferenz hat in einer Presseerklärung vom 3. April 2020 mitgeteilt, dass die Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2020/21 angepasst werden. Wie genau diese Anpassung erfolgt, steht noch nicht fest. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir diese hier im Blog und auf unserer Facebookseite veröffentlichen.

Update vom 11.05.: Es gibt von Seiten der Kultusministerkonferenz noch keine neuen Hinweise, wie die Bewerbungsfristen angepasst werden.

Krankenpflegepraktikum

Das Hauptproblem eines verspäteten Physikums ist die verkürzte Zeit für die Ableistung des Krankenpflegepraktikums. Auch während der Corona-Pandemie braucht man drei Monate Krankenpflegepraktikum, um sich das ausländische Physikum anerkennen zu lassen. Verschiebt sich das Physikum sehr weit in den Sommer, kann es trotz verlängerter Bewerbungsfrist schwierig werden, noch rechtzeitig das Krankenpflegepraktikum abzuschließen.

Das Krankenpflegepraktikum darf nur in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Mit einer aktuellen Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 30. März 2020) wird diese Regelung etwas verändert. Nun dürfen Krankenpflegepraktika auch absolviert werden, wenn “die Universität den Lehrbetrieb aufgrund einer epidemischen Lage […] vorübergehend eingestellt hat.”

Aktuell findet die Lehre an ausländischen Universitäten allerdings statt. Wie die Landesprüfungsämter damit umgehen, unterscheidet sich von Land zu Land.

  • Das Landesprüfungsamt in Nordrhein-Westfalen erkennt keine Zeiten als Krankenpflegepraktikum an, wenn Lehrveranstaltungen “in welcher Form auch immer” stattfinden. Damit sind explizit auch Online-Vorlesungen und Veranstaltungen gemeint. Dieses Vorgehen sei mit den anderen Landesprüfungsämtern abgesprochen.
  • Das Landesprüfungsamt in Baden-Württemberg hingegen erkennt ein Krankenpflegepraktikum an, wenn überwiegend Online-Vorlesungen oder Online-Lehrveranstaltungen stattfinden, die auch zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden können. Außerdem darf nur in einem sehr geringen Umfang Präsenzpflicht für Online-Veranstaltungen gelten. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das Krankenpflegepraktikum bis zum Ende des Sommersemesters (30.09.2020) absolviert werden. Weitere Infos hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Ausbildung-Arzt/Documents/LPA_Arzt_Appr__AeAppO_Epi_Info.pdf
  • Die anderen Landesprüfungsämter haben keine gesonderten Informationen veröffentlicht. (Hinweis: Dies kann sicher jederzeit ändern).

Anzahl der Unis

Kommen wir zur ganz praktischen Umsetzung der Rückbewerbung. Mit einer verschobenen Bewerbungsfrist wird es für die meisten ausländischen Studierenden nach wie vor möglich sein, sich an allen deutschen Universitäten auf den klinischen Abschnitt oder andere höhere Fachsemester in Deutschland zu bewerben. Wenn die Zeit bis zum Bewerbungsende knapp wird, lohnt es sich besonders, diese über DeinStudienplatzWechsel zu machen.

Es kann allerdings sein, dass wir Euch nicht an allen Universitäten bewerben können. Neben der allgemeinen Bewerbungsfrist ist insbesondere die Frist zur Nachreichung der Physikumsanerkennung relevant und diese ist bei jeder Universität verschieden.

An einigen Universitäten kann man das Physikumszeugnis noch bis zum 30. September nachreichen. Damit sind vermutlich sogar mehrere Monate Krankenpflegepraktikum nach dem Physikum möglich.

Bei Universitäten, an denen die Nachreichfrist schon früher endet, kann diese eventuell nicht mehr zu schaffen sein. Es ist allerdings davon auszugehen, dass auch diese Nachreichfristen der Universitäten verlängert werden.

All diese Fristen und der noch unklare Zeitpunkt für ein vollständig absolviertes Physikum an den ausländischen Universitäten führen dazu, dass sich die Anzahl der für die Rückbewerbung möglichen Universitäten vermutlich für jeden unterscheidet.

Flexibles Preismodell

DeinStudienplatzWechsel hat ein flexibles Preismodell und wird für jede Universität bezahlt, an der wir Euch bewerben. Bevor wir die Bewerbungen an Universitäten einreichen, prüfen wir, ob die Frist zum Nachreichen vermutlich eingehalten werden kann. Alle Universitäten, an denen dies unsicher ist, bewerben wir zunächst nicht, damit keine extra Kosten entstehen.

Zusammengefasst

Die Bewerbung auf höhere Fachsemester im Wintersemester 2020/21 wird auch während der Corona-Pandemie möglich bleiben. Insbesondere für diejenigen, welche noch Krankenpflegepraktika absolvieren müssen, könnte die Zeit allerdings eng werden. Wahrscheinlich läuft es darauf hinaus, dass die Bewerbung an weniger Universitäten als sonst möglich ist. DeinStudienplatzWechsel berücksichtigt dies und erstattet das Geld für jede Universität zurück, an der die Fristen nicht eingehalten werden können.

Update vom 29.04.2020

Bislang sind keine neuen Informationen zu den Bewerbungsfristen für das Wintersemester veröffentlicht. Die Kultusministerkonferenz hat gestern Leitlinien für die Schulen veröffentlicht. Wir gehen davon aus, dass nun demnächst die Hochschulen folgen werden. Die Entscheidung wird vermutlich Ende Mai erfolgen.

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