Im Medizinstudium sind Studienplätze knapp. Trotzdem bleiben nach dem regulären Vergabeverfahren an manchen Hochschulen Plätze frei. Diese Restplätze verlosen die Hochschulen in einem eigenen Losverfahren. Hier erfährst Du, wann ein Losverfahren stattfindet, wer teilnehmen kann, wie die Bewerbung abläuft und was Du realistisch erwarten kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- Dieser Artikel behandelt das separate Losverfahren für das erste Fachsemester. Mit der regulären Bewerbung in ein höheres Fachsemester hat es nichts zu tun.
- Einige Hochschulen bieten ein separates Losverfahren auch für höhere Fachsemester an. Es ist den regulären Bewerbungen jedoch nachgeordnet und spielt deshalb kaum eine Rolle.
- Davon zu unterscheiden ist das Los als Auswahlkriterium in der regulären Bewerbung: Manche Hochschulen verlosen die Plätze im höheren Fachsemester unter den regulären Bewerberinnen und Bewerbern. Andere wählen nach Abiturnote, nach Studienleistungen oder nach weiteren Kriterien aus.
- Im separaten Losverfahren vergeben Hochschulen Studienplätze, die nach dem regulären Verfahren frei geblieben sind.
- Es zählt nur das Los, nicht die Abiturnote und kein Testergebnis.
- Der Losantrag wird direkt bei der Hochschule gestellt, meist online und mit eigener, oft kurzer Frist.
- Meist erhalten nur ausgeloste Bewerberinnen und Bewerber eine Rückmeldung.
- Ob und wann es ein separates Losverfahren gibt, entscheidet jede Hochschule selbst.
Was ist das Losverfahren?
Das Losverfahren ist ein Vergabeverfahren für Studienplätze, die nach Abschluss der regulären Vergabe noch frei sind. Statt nach Note, Test oder anderen Kriterien entscheidet hier allein das Los.
Das Losverfahren ist kein Teil der zentralen Vergabe über Hochschulstart. Hochschulstart vergibt die Plätze im ersten Fachsemester Medizin und Zahnmedizin zentral. Die Nachrückverfahren führen die Hochschulen selbst. Das koordinierte Nachrücken von Hochschulstart ist nur eine Stufe davon. Plätze, die danach noch frei sind, verlost die Hochschule. Für die Anmeldung, die Fristen und die Bekanntgabe der Ergebnisse ist dann die jeweilige Hochschule zuständig.
Wann wird ein Losverfahren durchgeführt?
Ein Losverfahren gibt es nur, wenn eine Hochschule nach dem regulären Verfahren nicht alle Studienplätze besetzen konnte. Typische Gründe:
- Bereits zugelassene Bewerberinnen und Bewerber treten ihren Platz nicht an oder geben ihn wieder ab.
- Es kann niemand mehr nachrücken, weil es zeitlich zu spät ist oder keine weiteren regulären Bewerbungen vorliegen.
Viele Hochschulen verlosen jedes Semester Restplätze.
Zeitpunkt und Fristen
Losverfahren finden in der Regel erst nach dem Abschluss der regulären Vergabe statt, also meist rund um den Semesterbeginn. Die Anmeldezeiträume sind oft kurz und von Hochschule zu Hochschule verschieden. Manche Verfahren laufen sogar noch nach Vorlesungsbeginn, bis alle Plätze vergeben sind.
Jede Hochschule setzt eigene Fristen. Sie können sich von Semester zu Semester ändern und stehen auf der Website der jeweiligen Hochschule. Ein Antrag nach Fristende nimmt in der Regel nicht an der Verlosung teil. Diese Chance ist für das Semester dann vorbei.
In welches Fachsemester wird gelost?
An den meisten Hochschulen werden nur Plätze im ersten Fachsemester verlost. Das sind Plätze, die nach der zentralen Vergabe, den hochschuleigenen Nachrückverfahren und dem koordinierten Nachrücken von Hochschulstart übrig geblieben sind.
Einzelne Hochschulen bieten ein separates Losverfahren auch für höhere Fachsemester an. Es ist den regulären Bewerbungen nachgeordnet und spielt kaum eine Rolle. Wirst Du dort ausgelost, prüft die Hochschule bei der Einschreibung, ob die Voraussetzungen für das jeweilige Fachsemester erfüllt sind. Nachweise sind zum Beispiel bisherige Studienleistungen oder ein Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamts. Welche Nachweise genau nötig sind, legt die Hochschule fest.
Wenn Du bereits Studienleistungen aus dem In- oder Ausland mitbringst, ist die reguläre Bewerbung in ein höheres Fachsemester ein eigener Weg.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die wichtigste Voraussetzung ist eine gültige Hochschulzugangsberechtigung für das gewünschte Studienfach. Darüber hinaus gilt:
- Eine vorherige Bewerbung über Hochschulstart ist für die hochschuleigenen Losverfahren nicht nötig. Der Losantrag wird unabhängig davon direkt bei der Hochschule gestellt.
- Ob Du die Voraussetzungen erfüllst, wird oft erst nach einer Zulassung bei der Einschreibung geprüft. Welche Voraussetzungen gelten, legt die jeweilige Hochschule fest.
- Wenn Du Deine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hast, können bei der Einschreibung weitere Nachweise nötig sein, zum Beispiel ausreichende Deutschkenntnisse. Nach einer Zulassung bleibt für diese Nachweise meist wenig Zeit.
Wie läuft die Bewerbung für das Losverfahren?
Für das Losverfahren wird ein Losantrag direkt bei der jeweiligen Hochschule gestellt. Das ist meist eine Kurzbewerbung ohne umfangreiche Unterlagen. Wie der Antrag gestellt wird, regelt jede Hochschule selbst:
- An den meisten Hochschulen läuft der Antrag über ein Online-Formular, entweder im regulären Bewerbungsportal oder als eigenes Formular.
- Einige Hochschulen nehmen Anträge per E-Mail an, wenige verlangen einen Antrag per Brief.
Da jede Hochschule für sich lost, ist für jede Hochschule ein eigener Antrag nötig, mit eigener Frist, eigenem Portal oder Formular und eigenen Nachweisen. Für die Bewerberinnen und Bewerber, die wir betreuen, übernehmen wir die Losanträge. Ein unvollständiger Antrag nimmt in der Regel nicht an der Verlosung teil.
Wie wird ausgewählt?
Im separaten Losverfahren gilt nur das Los. Weder der Abiturschnitt noch ein Testergebnis wie der TMS, eine Ausbildung oder ein Dienst fließen in die Auswahl ein. Anders als bei der regulären Vergabe über die Auswahlquoten gibt es also keine Rangliste nach Leistung.
Wie erfährst Du vom Ergebnis?
In der Regel erhalten nur die ausgelosten Bewerberinnen und Bewerber eine Rückmeldung, und zwar in Form eines Zulassungsbescheids. Wer nichts hört, hat meist keinen Platz bekommen. Einen Ablehnungsbescheid gibt es häufig nicht.
Manche Hochschulen stellen das Ergebnis nur in ihrem Bewerbungsportal bereit.
Bekommst Du einen Platz, steht die Frist für die Einschreibung im Zulassungsbescheid. Sie ist oft kurz.
Wie gut sind die Chancen?
Eine verlässliche Vorhersage ist nicht möglich. Einen Losantrag kann grundsätzlich jede Person stellen, die Medizin oder Zahnmedizin studieren möchte und die Voraussetzungen der Hochschule erfüllt. Deshalb gibt es sehr viele Bewerberinnen und Bewerber.
Trotzdem erhalten allein die Bewerberinnen und Bewerber, die wir betreuen, in jedem Semester etwa ein bis zwei Dutzend Zulassungen über das Losverfahren.
Wenn Du Deine Chancen bestmöglich nutzen willst, stellst Du neben Deiner Bewerbung in ein höheres Fachsemester auch Losanträge im separaten Losverfahren.
Weil jede Hochschule für sich lost, ist jeder Losantrag eine eigene, unabhängige Möglichkeit.
Wie lässt sich das separate Losverfahren für Bewerbungen im höheren Fachsemester nutzen?
Das Ziel ist ein Studienplatz in Deutschland und danach die Hochstufung in ein höheres Fachsemester.
Wer über das separate Losverfahren einen Platz im ersten Fachsemester bekommt, wird an dieser Hochschule in der Regel vorrangig vor externen Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt, sofern im höheren Fachsemester ein Platz frei ist. Die Entscheidung trifft die Hochschule.
Für wen eignet sich dieser Weg?
Der Weg eignet sich vor allem, wenn Du im Ausland Medizin oder Zahnmedizin studierst und Studienleistungen mitbringst, die angerechnet werden können. Wer bisher noch nicht Medizin oder Zahnmedizin studiert hat, kann ebenfalls am Losverfahren teilnehmen, beginnt dann aber regulär im ersten Fachsemester. Studierst Du bereits in Deutschland Medizin oder Zahnmedizin, kannst Du das Losverfahren für das erste Fachsemester nicht nutzen. Eine Rückstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist nicht zulässig.
So gehst Du vor
Voraussetzung: Deine Studienleistungen sollten bereits vom Landesprüfungsamt (LPA) angerechnet sein. Der Anrechnungsbescheid liegt also idealerweise schon vor der Zulassung vor. Maßgeblich ist das Fachsemester im Anrechnungsbescheid, nicht die Zahl der Semester, die Du im Ausland studiert hast.
- Platz annehmen und einschreiben. Nimm den Studienplatz im ersten Fachsemester an und schreib Dich ein.
- Hochstufung anfragen. Wende Dich wegen der Hochstufung an Deine Hochschule, am besten im Semester vor dem gewünschten Start. Grundlage ist Dein Anrechnungsbescheid.
Wenn noch kein Platz frei ist
Die Hochstufung klappt nicht immer sofort. Manchmal wartest Du, bis im passenden Fachsemester ein Platz frei wird. Dein Studienplatz rückt dabei jedes Semester mit Dir auf. Plätze in höheren Fachsemestern werden zum Beispiel durch Studienabbrüche, Hochschulwechsel, nicht bestandene Prüfungen (vor allem im Physikum) und Urlaubssemester frei. Ein Studienplatz in Deutschland, auch im ersten Fachsemester, bietet Dir jedoch viele weitere Möglichkeiten für strategische Bewerbungen, die Du aus dem Ausland nicht hast.
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Häufige Fragen
Was ist das Losverfahren im Medizinstudium?
Wann findet ein Losverfahren statt?
Zählen Abiturnote oder Testergebnis im Losverfahren?
Welche Voraussetzungen muss ich für das Losverfahren erfüllen?
Muss ich mich vorher über Hochschulstart beworben haben?
Gibt es das Losverfahren auch im höheren Fachsemester?
Wie erfahre ich, ob ich im Losverfahren einen Platz bekommen habe?
Wie gut sind die Chancen im Losverfahren?
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