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Glossar

Zuletzt aktualisiert: Karl-Ferdinand Seehawer 7 Min. Lesezeit

Heidelberg — Alte Brücke

Hier steht eine kurze Definition der wichtigsten Begriffe rund um Studium, Bewerbung und Anerkennung in Deutschland.

Zum Ablauf der Bewerbung gibt es die FAQ. Zur Anrechnung beim Landesprüfungsamt die FAQ zur Anrechnung.

Studium allgemein

Erststudium / Zweitstudium

Ein Erststudium liegt vor, wenn bei der Immatrikulation noch kein Studium in Deutschland abgeschlossen wurde. Dazu zählen auch ein begonnenes Studium in Deutschland oder im Ausland, ein im Ausland abgeschlossenes Studium und ein Master, der auf einem Bachelor aufbaut. Ein Zweitstudium liegt vor, wenn in Deutschland bereits ein Studium abgeschlossen wurde und das neue Studium nicht darauf aufbaut. Medizin und Zahnmedizin sind eigenständige Staatsexamensstudiengänge. Mit einem abgeschlossenen deutschen Hochschulstudium gilt die Bewerbung dafür als Zweitstudium.

Hochschulsemester (HS)

Das Hochschulsemester zählt jedes Semester, in dem eine Person an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war, einschließlich der Urlaubssemester. Frühere deutsche Studienzeiten werden zusammengerechnet. Eine Einschreibung an zwei deutschen Hochschulen im selben Semester zählt nur als ein Hochschulsemester. Das Hochschulsemester ist nicht das Fachsemester: Es zählt die gesamte Einschreibezeit, das Fachsemester nur das aktuelle Studienfach.

Fachsemester (FS)

Das Fachsemester zählt die Semester im aktuellen Studienfach, in denen man nicht beurlaubt war. Bei einem Wechsel aus dem Ausland ist nicht allein das bisher studierte Semester maßgeblich, sondern die Zahl der Fachsemester, die das Landesprüfungsamt anrechnet.

Urlaubssemester

Ein Urlaubssemester ist ein Semester, in dem die Einschreibung bestehen bleibt und das Studium offiziell ruht. Gründe sind zum Beispiel Krankheit, ein Praktikum, ein Auslandsaufenthalt, Kinderbetreuung oder Pflege. Prüfungsleistungen sind in dieser Zeit in der Regel nicht möglich; Ausnahmen gelten etwa im Mutterschutz. Den Antrag stellt man beim Studierendensekretariat. Wie viele Urlaubssemester in Folge möglich sind, regelt die Hochschule; oft sind es höchstens zwei. Ein Urlaubssemester zählt als Hochschulsemester und nicht als Fachsemester.

Vorklinik

Die Vorklinik ist der erste Abschnitt des Medizinstudiums und endet mit dem Physikum. Im Mittelpunkt stehen naturwissenschaftliche Grundlagen, unter anderem Anatomie, Physiologie und Biochemie. In der Regel umfasst sie die ersten vier Fachsemester. Modellstudiengänge können den Abschnitt anders zuschneiden.

Klinik

Die Klinik ist der klinische Studienabschnitt der Humanmedizin nach bestandenem Physikum. Im Mittelpunkt stehen die klinischen Fächer und der Kontakt mit Patientinnen und Patienten. In der Regel reicht der Abschnitt bis zum schriftlichen Staatsexamen. Modellstudiengänge können ihn anders zuschneiden.

Praktisches Jahr (PJ)

Das Praktische Jahr ist der letzte Abschnitt des Medizinstudiums. Es besteht aus drei Tertialen von jeweils 16 Wochen in einer Klinik und liegt zwischen dem schriftlichen und dem mündlich-praktischen Staatsexamen.

Staatsexamen

Medizin und Zahnmedizin enden mit dem Staatsexamen und nicht mit Bachelor oder Master. In der Humanmedizin gibt es drei Abschnitte: den Ersten Abschnitt (M1, das Physikum) am Ende der Vorklinik, den Zweiten Abschnitt (M2, schriftlich) am Ende des klinischen Studienabschnitts und den Dritten Abschnitt (M3, mündlich-praktisch) nach dem Praktischen Jahr.

Physikum

Das Physikum ist der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, kurz M1. Es steht am Ende der Vorklinik, in der Regel nach dem vierten Fachsemester. An Modellstudiengängen kann der Zeitpunkt abweichen.

Scheine

Scheine sind in der Medizin die Leistungsnachweise einzelner Fächer. Große Scheine gehören zu umfangreichen Hauptfächern wie Anatomie oder Biochemie, kleine Scheine zu kürzeren Veranstaltungen wie Terminologie oder Seminaren. In der Vorklinik dienen sie den Landesprüfungsämtern als Raster für die Bewertung.

Bewerbung in Deutschland

Hochschulstart

Hochschulstart ist die Stiftung für Hochschulzulassung. Sie vergibt die Studienplätze für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie im ersten Fachsemester zentral über hochschulstart.de. Tiermedizin wird dort nur zum Wintersemester vergeben. Bewerbungen in ein höheres Fachsemester laufen nicht über Hochschulstart, sondern direkt bei der Universität.

DoSV

Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) ist das Online-Verfahren von Hochschulstart für das erste Fachsemester. Dort werden Bewerbung, Priorisierung, Zulassungsangebote und die Annahme koordiniert. Bewerbungen in höhere Fachsemester gehören nicht zum DoSV.

Auswahlquoten

Im ersten Fachsemester können vor den drei Hauptquoten bis zu 20 Prozent der Plätze vorab vergeben werden, etwa für Härtefälle, ausländische Bewerberinnen und Bewerber, ein Zweitstudium oder Landarztquoten. Die übrigen Plätze verteilen sich auf die Abiturbestenquote (30 Prozent), die zusätzliche Eignungsquote (10 Prozent) und das Auswahlverfahren der Hochschulen (60 Prozent). Die Anteile gelten für das zentrale Vergabeverfahren, nicht für Bewerbungen in ein höheres Fachsemester.

Abiturbestenquote

Über die Abiturbestenquote vergibt Hochschulstart 30 Prozent der Plätze in den Hauptquoten des ersten Fachsemesters nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung. Weil sich die Noten zwischen den Ländern unterscheiden, fließt ein Länderausgleich in den Vergleich ein.

ZEQ

Die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) vergibt 10 Prozent der Plätze in den Hauptquoten des ersten Fachsemesters. Die Abiturnote zählt hier nicht. Gewertet werden schulnotenunabhängige Kriterien, zum Beispiel ein Studierfähigkeitstest, eine Berufsausbildung oder ein Dienst. Welche Kriterien gelten, legt die jeweilige Universität fest.

AdH

Im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben die Universitäten 60 Prozent der Plätze in den Hauptquoten des ersten Fachsemesters nach eigenen Kriterien. Üblich ist eine Mischung aus Note, Studierfähigkeitstest, Gespräch, Berufsausbildung oder Dienst. Jede Universität gewichtet anders.

TMS

Der Test für medizinische Studiengänge (TMS) ist ein bundesweiter Studierfähigkeitstest für die medizinischen Fächer. Das Ergebnis kann in der zusätzlichen Eignungsquote und im Auswahlverfahren der Hochschulen berücksichtigt werden. Der TMS wird durch den TMSnat abgelöst. Ob ein bereits vorliegendes Ergebnis noch zählt, legt die jeweilige Universität fest.

HAM-Nat

Der HAM-Nat ist ein naturwissenschaftlicher Auswahltest, den einige Universitäten im ersten Fachsemester neben oder statt des TMS eingesetzt haben. Er wird eingestellt und durch den TMSnat abgelöst. Ob ein älteres Ergebnis noch berücksichtigt wird, entscheidet die jeweilige Universität.

TMSnat

Der TMSnat (Test für medizinische Studiengänge mit naturwissenschaftlichen Aufgaben) löst TMS und HAM-Nat als gemeinsamen Studierfähigkeitstest ab. Er verbindet kognitive Aufgaben aus dem TMS mit naturwissenschaftlichem Wissen aus dem HAM-Nat und kann wiederholt werden. Die erste Durchführung ist für das Frühjahr 2027 angekündigt. Wie das Ergebnis in der Auswahl gewichtet wird, legt jede Universität selbst fest.

NC (Numerus Clausus)

Der Numerus Clausus (NC) ist die Grenze, mit der im jeweiligen Verfahren der letzte zugelassene Bewerber aufgenommen wurde. Das kann eine Note oder ein Rangplatz sein. Der NC ist keine vorher festgelegte Mindestnote, sondern ergibt sich rückblickend aus dem Verfahren. Er beschreibt, was im letzten Durchgang gereicht hätte, und gilt nicht automatisch für das nächste Verfahren.

Losverfahren

Im Losverfahren werden Plätze vergeben, die nach dem regulären Verfahren frei geblieben sind. Über die Teilnahme entscheidet das Los. Ob eine Universität ein Losverfahren anbietet und für welches Fachsemester, regelt sie selbst. Häufig betrifft das Verfahren das erste Fachsemester.

Höheres Fachsemester: Ortswechsel

Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester geht direkt an die Universität, sobald Studienleistungen ein höheres Fachsemester begründen. Das kann eine Anerkennung durch das Landesprüfungsamt sein oder ein bereits in Deutschland begonnenes Fachstudium. Ein Ortswechsel liegt vor, wenn das Studienfach gleich bleibt und das bisherige Studium in der Europäischen Union absolviert wurde.

Höheres Fachsemester: Quereinstieg

Ein Quereinstieg in ein höheres Fachsemester liegt vor, wenn das bisherige Studium außerhalb der Europäischen Union absolviert wurde, zum Beispiel in der Schweiz, oder wenn das Studienfach wechselt, zum Beispiel von der Humanmedizin in die Zahnmedizin. Die Bewerbung geht direkt an die Universität.

Anerkennung & Behörden

Landesprüfungsamt (LPA)

Die Landesprüfungsämter sind Behörden der Länder. Sie prüfen bisherige Studienleistungen und rechnen sie auf Fachsemester an. Zuständig ist in der Regel das Amt des Geburtsbundeslandes. Wer nicht in Deutschland geboren ist, wendet sich an das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen. Wer in Deutschland bereits Medizin oder Zahnmedizin studiert, wendet sich an das Amt des Studienorts. Ohne diesen Bescheid ist eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester aus dem Ausland in der Regel nicht möglich. Sonderfälle der Zuständigkeit stehen in der FAQ zur Anrechnung.

Anrechnungsbescheid

Der Anrechnungsbescheid ist das Ergebnis des Antrags beim Landesprüfungsamt. Er legt fest, welche Leistungen anerkannt werden und welchem Fachsemester sie entsprechen. Für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester aus dem Ausland ist er in der Regel eine Pflichtunterlage. Die Höhe der Anrechnung legt das Landesprüfungsamt fest. Ein bereits anerkanntes höheres Fachsemester wird nicht nachträglich auf ein niedrigeres Fachsemester herabgesetzt.

Transcript of Records (ToR)

Das Transcript of Records ist die offizielle Leistungsübersicht der Hochschule. Es nennt Fächer, Leistungspunkte und Noten. Das Landesprüfungsamt nutzt es als Grundlage der Anrechnung. Die Übersicht sollte vollständig sein und zu dem Semester passen, für das die Anerkennung beantragt wird.

ZAB

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewertet ausländische Bildungsabschlüsse. Ein Landesprüfungsamt schaltet sie ein, wenn es einen Abschluss nicht selbst einstufen kann. Diese Prüfung verlängert die Bearbeitungszeit.

Prüfungsanspruch

Der Prüfungsanspruch beschreibt, ob eine Person in einem Studiengang noch zu Prüfungen zugelassen werden darf. Wer eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat, hat den Prüfungsanspruch verloren. Eine erneute Bewerbung in diesem Studiengang ist dann ausgeschlossen.

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