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Zulassung erhalten – was jetzt?

Karl-Ferdinand Seehawer 5 Min. Lesezeit

Dresdner Altstadt mit Frauenkirche an der Elbe in der Abenddämmerung

Herzlichen Glückwunsch zu Deiner Zulassung! Damit aus der Zulassung ein Studienplatz wird, fehlt noch ein wichtiger Schritt: die Immatrikulation. Hier erfährst Du, was jetzt zu tun ist, worauf Du bei der Frist achten musst und warum Du trotz Zulassung weitere Studienplätze bekommen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Immatrikulation beantragst Du selbst bei der Hochschule, die Dich zugelassen hat.
  • Die Frist für die Einschreibung steht in Deinem Zulassungsbescheid. Halte sie unbedingt ein.
  • Bei Fragen ist die Hochschule der beste Ansprechpartner.
  • Eine Zulassung schließt weitere Zulassungen nicht aus. Bekommst Du später einen Platz, der Dir besser passt, kannst Du wechseln.

Schritt 1: Den Zulassungsbescheid genau lesen

Der Zulassungsbescheid ist Dein wichtigstes Dokument. Er sagt Dir in der Regel,

  • bis wann Du Dich einschreiben musst,
  • wie die Einschreibung an dieser Hochschule abläuft, etwa über ein Online-Portal,
  • und wo Du weitere Informationen findest.

Meist enthält der Bescheid einen Link zu einer Seite der Hochschule, auf der die Immatrikulation ausführlich erklärt ist. Lies den Bescheid und diese Seite gleich nach Erhalt vollständig durch. So siehst Du früh, welche Unterlagen Du brauchst und wie viel Zeit Dir bleibt.

Schritt 2: Die Immatrikulation selbst beantragen

Die Immatrikulation, auch Einschreibung genannt, beantragst Du selbst. Erst mit der Einschreibung bist Du an der Hochschule als Studentin oder Student aufgenommen.

Was Hochschulen häufig verlangen

Welche Unterlagen und Schritte nötig sind, legt jede Hochschule selbst fest. Verbindlich ist immer, was in Deinem Zulassungsbescheid und auf der Seite Deiner Hochschule steht. Häufig gehören dazu:

  • ein Antrag auf Einschreibung, oft online im Portal der Hochschule,
  • der Zulassungsbescheid,
  • die Zahlung des Semesterbeitrags,
  • ein Nachweis über Deine Krankenversicherung. Die Hochschulen erhalten ihn elektronisch direkt von der gesetzlichen Krankenkasse. Diese Meldung forderst Du bei Deiner Krankenkasse an, am besten direkt nach der Zulassung.
  • Wenn Du bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert hast, verlangen Hochschulen oft auch eine Exmatrikulationsbescheinigung und eine Übersicht Deiner bisherigen Leistungen.

Bei einem Wechsel in ein höheres Fachsemester aus dem Ausland, als Ortswechsel oder als Quereinstieg, spielt außerdem Dein Anrechnungsbescheid eine Rolle. Ob und in welcher Form er bei der Einschreibung vorliegen muss, sagt Dir die Hochschule.

Schritt 3: Die Frist einhalten

Das Wichtigste bei der Immatrikulation ist die Frist. Sie steht in Deinem Zulassungsbescheid und gilt für die jeweilige Hochschule. Eine allgemeine Frist für alle gibt es nicht.

Geht der Antrag nicht rechtzeitig ein, kann die Zulassung unwirksam werden. Der Platz geht dann an andere Bewerberinnen und Bewerber. Plane deshalb genug Zeit ein, gerade für Schritte, die nicht allein von Dir abhängen, etwa die Meldung der Krankenkasse.

Wenn es knapp wird

Merkst Du, dass Du die Frist nicht halten kannst, melde Dich so früh wie möglich bei der Hochschule. Manche Hochschulen gewähren in begründeten Fällen eine Fristverlängerung. Oft kann die Hochschule Dir auch sagen, ob bestimmte Unterlagen erst nach der Frist vorliegen müssen. Ob und wie lange das möglich ist, entscheidet allein die Hochschule.

Bei Fragen: die Hochschule ist der beste Ansprechpartner

Wir helfen Dir gerne weiter. Für alle Fragen zur Immatrikulation ist aber die Hochschule, die Dich zugelassen hat, der beste Ansprechpartner. Nur sie kann verbindlich sagen,

  • welche Unterlagen sie in welcher Form braucht,
  • ob eine Fristverlängerung möglich ist
  • und ob Unterlagen später nachgereicht werden können.

Weitere Zulassungen sind weiterhin möglich

Eine Zulassung ist kein Endpunkt. Bei Bewerbungen, die direkt bei den Hochschulen für ein höheres Fachsemester laufen, weiß keine andere Hochschule davon, dass Du bereits zugelassen wurdest. Diese übrigen Bewerbungen laufen deshalb ganz normal weiter. Weil die Hochschulen nichts voneinander wissen, sind mehrere Zulassungen nicht ungewöhnlich.

Die Einschreibung an einer Hochschule hat keine Folgen für Deine anderen direkten Bewerbungen auf ein höheres Fachsemester. Es ist darum in aller Regel sinnvoll, die Zulassung, die Du in der Hand hast, fristgerecht anzunehmen, statt auf eine mögliche spätere Zusage zu warten.

Mehrere Zulassungen: exmatrikulieren und wechseln

Bekommst Du nach Deiner Einschreibung eine weitere Zulassung, die Du lieber annehmen möchtest, ist der Weg einfach:

  1. Du exmatrikulierst Dich an der bisherigen Hochschule.
  2. Du schreibst Dich fristgerecht an der neuen Hochschule ein.

Das kannst Du auch mehrfach machen. Wie die Exmatrikulation abläuft und ob dabei Fristen gelten, regelt jede Hochschule selbst. Informiere Dich deshalb vorher bei beiden Hochschulen.

Ausnahme: das zentrale Verfahren von Hochschulstart

Für das erste Fachsemester in Medizin und Zahnmedizin vergibt Hochschulstart die Plätze zentral im DoSV. Dort gelten eigene Regeln: Nimmst Du ein Zulassungsangebot an, wird daraus eine Zulassung, und Deine übrigen Bewerbungen in diesem Verfahren scheiden unwiderruflich aus. Nach den Koordinierungsregeln kann aus Deinem bestplatzierten Zulassungsangebot auch ohne Deine aktive Annahme eine Zulassung werden, spätestens am Ende der Koordinierungsphase. Bewerbungen, die Du außerhalb dieses Verfahrens direkt bei Hochschulen eingereicht hast, sind davon nicht betroffen. Die Einzelheiten erklärt Hochschulstart auf hochschulstart.de.

Wann sich ein weiterer Wechsel nicht mehr lohnt

Zulassungen können auch spät im Verfahren noch kommen. Wenn eine Zulassung erst eintrifft, nachdem das Semester bereits begonnen hat, lohnt sich ein Wechsel irgendwann nicht mehr. Du würdest an der neuen Hochschule zu viele Veranstaltungen verpassen. Wo diese Grenze liegt, hängt von Deiner Situation und vom Stundenplan der Hochschule ab. Im Zweifel fragst Du bei der neuen Hochschule nach, ob ein späterer Einstieg noch gut machbar ist.

Checkliste nach der Zulassung

  • Zulassungsbescheid vollständig lesen und die Einschreibefrist notieren
  • Die verlinkte Seite der Hochschule zur Immatrikulation durchgehen
  • Benötigte Unterlagen zusammenstellen
  • Nachweis der Krankenversicherung bei der Krankenkasse anfordern
  • Semesterbeitrag fristgerecht bezahlen
  • Antrag auf Einschreibung vor Ablauf der Frist stellen
  • Bei Unklarheiten früh bei der Hochschule nachfragen
  • Bei einer späteren Zulassung: Wechsel mit beiden Hochschulen abstimmen

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Häufige Fragen

Muss ich die Immatrikulation selbst beantragen?
Ja. Die Immatrikulation, also die Einschreibung an der Hochschule, beantragst Du selbst. Wie das geht und welche Unterlagen nötig sind, legt die jeweilige Hochschule fest.
Was ist das Wichtigste bei der Immatrikulation?
Die Frist einhalten. Bis wann Du Dich einschreiben musst, steht in Deinem Zulassungsbescheid. Geht Dein Antrag nicht rechtzeitig ein, kann die Zulassung verfallen und der Platz an andere Bewerberinnen und Bewerber gehen.
Wo finde ich Informationen dazu, wie ich mich immatrikulieren kann?
Viele wichtige Hinweise stehen direkt im Zulassungsbescheid. Dort ist in der Regel auch ein Link zu einer Seite der Hochschule aufgeführt, auf der ausführlich erklärt wird, wie die Immatrikulation funktioniert.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Immatrikulation wenden?
Wir helfen Dir gerne weiter. Der beste Ansprechpartner ist aber direkt die Hochschule, die Dich zugelassen hat. Sie kann zum Beispiel sagen, ob eine Fristverlängerung möglich ist oder ob bestimmte Unterlagen erst nach der Frist vorliegen müssen.
Kann ich nach einer Zulassung noch weitere Studienplätze bekommen?
Ja. Bei Bewerbungen, die direkt bei den Hochschulen für ein höheres Fachsemester laufen, weiß keine andere Hochschule von Deiner Zulassung. Du kannst also weiterhin weitere Zulassungen für ein höheres Fachsemester erhalten.
Was mache ich, wenn ich mehrere Zulassungen erhalte?
Du kannst Dich an der Hochschule einschreiben, die Dich zuerst zugelassen hat. Kommt später eine Zulassung, die Du lieber annehmen möchtest, exmatrikulierst Du Dich an der bisherigen Hochschule und schreibst Dich an der neuen ein. Das ist auch mehrfach möglich.
Gefährdet die Annahme eines Studienplatzes meine anderen Bewerbungen?
Bei direkten Bewerbungen für ein höheres Fachsemester nicht: Die Einschreibung an einer Hochschule hat keine Folgen für Deine übrigen direkten Bewerbungen auf ein höheres Fachsemester. Anders ist es im zentralen Verfahren von Hochschulstart für das erste Fachsemester: Nimmst Du dort ein Zulassungsangebot an, scheiden Deine übrigen Bewerbungen in diesem Verfahren unwiderruflich aus. Nach den Koordinierungsregeln kann aus Deinem bestplatzierten Zulassungsangebot auch ohne Deine aktive Annahme eine Zulassung werden, spätestens am Ende der Koordinierungsphase.
Was passiert, wenn ich die Frist zur Einschreibung verpasse?
Dann kann die Zulassung unwirksam werden und der Studienplatz an andere Bewerberinnen und Bewerber gehen. Wenn Du merkst, dass Du die Frist aus einem wichtigen Grund nicht halten kannst, melde Dich so früh wie möglich bei der Hochschule. Ob eine Verlängerung möglich ist, entscheidet sie.

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